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Vorratsdatenspeicherung

Am 9. November 2007 beschloss der Bundestag mit 366 gegen 156 Stimmen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Es sieht vor personenbezogene Daten vom jeweiligen Provider und Telefonanbieter für sechs Monate speichern zu lassen. Diese Daten sollen Verbindungsdaten von Telefon und Internetverkehr, dem E-Mailverkehr sowie die Verbindungsdaten von Handytelefonaten und SMS beinhalten. Letztere sehen auch eine Speicherung des Ortes, an dem der Anruf getätigt bzw. die SMS geschrieben wurde vor.

Weiteres hier: http://www.digitalc.de/download/VDS.pdf


19.11.2007